Am 1. Juli 2020 trat die Revision des Gleichstellungsgesetzes (GIG) in Kraft. Seitdem sind Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen, diese von einer unabhängigen Stelle Überprüfen zu lassen und die Mitarbeitenden über das Ergebnis zu orientieren. Der ETH-Bereich führte bereits vor der gesetzlichen Verpflichtung solche Lohngleichheitsanalysen freiwillig durch, die immer bestätigt haben, dass im ETH-Bereich Frauen und Männer gleich entlöhnt werden.
Im Jahre 2020 führte PwC bei den Institutionen des ETH-Bereichs eine Analyse der Lohngleichheit nach der wissenschaftlich und rechtlich anerkannten Methode EQUAL-SALARY durch. Die Analyse wurde im Jahr 2021 durch die BDO AG Überprüft und bestätigt das gute Resultat der Lohngleichheitsanalyse von 2015. Der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau lag bei den Institutionen zwischen 2,0% zugunsten der Männer und 1,4% zugunsten der Frauen: ETH Zürich: -1,2%, EPFL: -0,1%, PSI: -2,0%, WSL: -1,2%, Empa: -1,2%, Eawag: +1,4%. All diese Werte liegen weit innerhalb der gemäss Bund zulässigen Toleranzschwelle von 5%.
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