Der Wirtschaftsverband Scienceindustries fordert verbindliche Bearbeitungsfristen, digital unterstützte Verfahren und einen messbaren Abbau offener Zulassungsgesuche für Pflanzenschutzmittel. Eine erneute Erhöhung der Zulassungsgebühren lehnt er ab, solange zentrale Verfahrensmängel nicht behoben sind. Anlass ist der am 12. Oktober 2026 veröffentlichte Prüfbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK).
Nach Darstellung des Verbands beanstandet die EFK komplexe Strukturen, zahlreiche Schnittstellen, fehlende Fristen und ungenügende digitale Prozesse. Von den mehr als 1000 regulären Zulassungsgesuchen, die zwischen 2018 und 2025 eingereicht wurden, war zum Zeitpunkt der Prüfung noch die Hälfte offen. Scienceindustries sieht darin eine Bestätigung seiner Einschätzung, dass der Zulassungsstau nicht allein auf fehlende Ressourcen, sondern vor allem auf strukturelle und prozessuale Defizite zurückzuführen ist.
Gebührenanstieg ab 2028 vorgesehen
Laut der Mitteilung hat der Bundesrat am 25. September 2026 Massnahmen zum Abbau des Zulassungsstaus angekündigt. Neben zusätzlichen Ressourcen und Prozessverbesserungen ist ab 2028 eine deutliche Erhöhung der Zulassungsgebühren vorgesehen. Bereits mit der revidierten Pflanzenschutzmittelverordnung seien die Gebühren für Erstzulassungen erheblich gestiegen.
«Es ist nicht akzeptabel, eine missglückte Reorganisation des Zulassungsverfahrens auf dem Buckel der Unternehmen zu finanzieren. Solange zentrale Systemdefizite nicht behoben sind, lehnen wir eine erneute Erhöhung der Gebühren ab», sagt Stephan Mumenthaler, Direktor von Scienceindustries. «Wer höhere Gebühren verlangt, muss verlässliche Fristen, funktionierende Prozesse und einen messbaren Abbau der Pendenzen liefern.»
Der Verband verweist zudem auf die unterschiedliche Gebührenbelastung von Erstzulassungen und Parallelimporten. Parallelimportgesuche würden für 200 Franken bewilligt und aus seiner Sicht weiterhin bevorzugt behandelt. Scienceindustries fordert eine sachgerechte Verteilung der Gebührenlast zwischen beiden Verfahren.
Zwölfmonatsfrist für vereinfachte Verfahren
Die parlamentarische Initiative 22.441 «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» bildet laut der Mitteilung die Grundlage für raschere und verlässlichere Verfahren. Artikel 160c des Landwirtschaftsgesetzes sieht für das vereinfachte Zulassungsverfahren eine Bearbeitungsfrist von höchstens zwölf Monaten ab Einreichung des vollständigen Gesuchs vor. Die Referendumsfrist ist nach Angaben des Verbands am 8. Oktober 2026 unbenutzt abgelaufen.
Scienceindustries fordert, diesen Auftrag bei der Umsetzung zu berücksichtigen. Eine höhere Kostenbeteiligung der Antragsteller sei erst vertretbar, wenn Verbesserungen messbar umgesetzt seien.
Verband warnt vor Folgen für Nischenanwendungen
Weitere Gebührenerhöhungen ohne nachweisbare Verfahrensverbesserungen könnten Zulassungsgesuche für den kleinen Schweizer Markt aus Sicht des Verbands weniger attraktiv machen. Besonders betroffen wären Nischenanwendungen und Sonderkulturen. Scienceindustries befürchtet dadurch ein geringeres Angebot moderner Pflanzenschutzmittel und einen steigenden Bedarf an wiederkehrenden Notfallzulassungen.