Nach drei Jahren Diskussionen hat das Europäische Parlament am 17. Juni 2026 neue Regeln für den Einsatz sogenannter neuer genomischer Techniken (NGT) verabschiedet. Diese ermöglichen den Anbau und die Verwendung genomeditierter Pflanzen mit geringfügigen genetischen Veränderungen (NGT-1) in der EU.
Laut den verabschiedeten Bestimmungen gelten diese Pflanzen als vergleichbar mit konventionell gezüchteten Sorten und werden entsprechend reguliert. Ein zusätzliches Bewilligungsverfahren ist nicht vorgesehen, ebenso wenig eine Kennzeichnung der Endprodukte. Transparenz soll durch die Kennzeichnung des Vermehrungsmaterials sichergestellt werden. Flankierende Massnahmen im Patentbereich sollen zudem den Zugang zu Zuchtmaterial gewährleisten.
Berichterstatterin Jessica Polfjärd erklärte nach der Abstimmung: «Dies ist ein historischer Sieg für die europäischen Landwirtinnen und Landwirte und die Zukunft Europas. Mit der Genehmigung des Einsatzes neuer genomischen Techniken haben wir uns für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Ernährungssicherheit entschieden».
Schweiz ohne abgestimmte Regulierung
In der Schweiz steht ein vergleichbarer Rechtsrahmen weiterhin aus. Der 2025 vorgelegte Entwurf für ein Züchtungstechnologiengesetz (NZTG) wurde in der Vernehmlassung abgelehnt. Der Entwurf sah vor, alle Produkte neuer Verfahren unabhängig von ihren Eigenschaften ähnlich wie klassische gentechnisch veränderte Organismen zu regulieren.
Eine Mehrheit der Stellungnahmen sprach sich stattdessen für eine Harmonisierung mit der EU-Lösung aus. Der vorgeschlagene Ansatz hätte eine schwer umsetzbare Insellösung bedeutet.
Politische Entwicklung in der Schweiz
Auch auf politischer Ebene zeigen sich Verschiebungen. Die 2024 lancierte Lebensmittelschutz-Initiative, die eine restriktive Regulierung neuer Züchtungsverfahren in der Verfassung verankern wollte, kam nicht zustande. Laut Bundeskanzlei wurden nach Nachzählung 96'200 gültige Unterschriften bestätigt, womit das erforderliche Quorum von 100'000 verfehlt wurde.
Vor diesem Hintergrund wird es notwendig, dass die Schweiz einen praxistauglichen Gesetzesrahmen entwickelt, um den Anschluss an internationale Entwicklungen nicht zu verlieren und den Einsatz innovativer Technologien zu ermöglichen.