Der Europäische Gerichtshof wird am 1. Juli 2025 eine entscheidende Anhörung zum möglichen Comeback des Fungizids Mancozeb abhalten. Zugrunde liegt das Ziel, die Entscheidung der Europäischen Kommission über die Nicht‑Verlängerung der Zulassung rückgängig zu machen – mit potenziell weitreichenden Folgen für europäische Landwirtschaft und chemisch‑pharmazeutische Vorprodukte.
Hintergrund – Warum die Zulassung abgelaufen ist
Mancozeb gehört zur Gruppe der Ethylen‑bis‑dithiocarbamat‑Fungizide und wurde in der EU bis 2020 genutzt. Die Kommission lehnte die Verlängerung ab, primär gestützt auf wissenschaftliche Bewertungen der ECHA. Kritiker warnen, dabei seien veraltete Daten verwendet worden.
Entscheidende Frage: Basisdaten aktuell?
In der kommenden Anhörung wird geprüft, ob die Kommission unrechtmässig auf veraltete wissenschaftliche Evidenz vertraute. Auch frühere Gerichte monierten das – so stellte der EuGH im Oktober 2024 fest, dass die Nichtzulassung teilweise auf überholten Studien beruhte.
Branchenrelevanz – Chancen für Chemie und Pharma
Ein EuGH‑Urteil zugunsten von Mancozeb könnte:
- Die Wiederzulassung als Pflanzenschutzmittel erlauben
- Neue Anforderungen an Studien oder Risikobewertungen auslösen
- Gesetzgeber und Vermarkter dazu bringen, EU‑Regeln zu überarbeiten
- Zulassungsprozesse für ähnliche Wirkstoffe beeinflussen
Dies betrifft insbesondere Hersteller chemisch‑agronomischer Vorprodukte, Zulieferer im Agro‑Sektor, und Unternehmen in der gesamten chemisch‑pharmazeutischen Wertschöpfung.
Ausblick – Anhörung am 1. Juli 2025
Der Verhandlungstermin am 1. Juli 2025 wird weitreichend beobachtet – sowohl juristisch als auch in der Agro‑Chemie‑Community. Ein EuGH‑Entscheid kann wegweisende Folgen haben – entweder zugunsten einer Rückkehr von Mancozeb oder verstärktem Regulierungsdruck.