Verschiedene Massnahmen des geltenden CO2-Gesetzes sind bis Ende 2021 befristet. Sie wären mit dem revidierten CO2-Gesetz verlängert worden. Weil die Stimmbevölkerung die Vorlage am 13. Juni 2021 aber abgelehnt hat, fallen diese Massnahmen ohne andere Lösung weg.
Ab 2022 hätte die Schweiz kein gesetzliches Verminderungsziel für Treibhausgasemissionen mehr. Importeure von fossilen Treibstoffen wie Benzin und Diesel müssten deshalb nicht mehr in Klimaschutzprojekte investieren, um die Emissionen des Verkehrs zu kompensieren. Zudem könnten sich Schweizer Unternehmen nicht mehr über eine Verminderungsverpflichtung von der CO2-Abgabe befreien lassen.
Mit der Parlamentarischen Initiative 21.477 der Umweltkommission des Nationalrats (UREK-N) soll das verhindert werden, indem das Verminderungsziel bis 2024 fortgeschrieben und unbestrittene Instrumente des CO2-Gesetzes verlängert werden.
Der Bundesrat unterstützt die von der UREK-N vorgeschlagene Anpassung des CO2-Gesetzes. Die in der Initiative vorgeschlagene Emissionsverminderung von 1,5 Prozent pro Jahr gegenüber 1990 wird allerdings nicht ausreichen, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 zu halbieren und das Ziel von Netto-Null Emissionen bis 2050 zu erreichen. Vor diesem Hintergrund hält es der Bundesrat für wichtig, bereits ab 2022 Klimaschutzmassnahmen im Ausland zuzulassen.
Der Bundesrat hat ebenfalls am 17. September eine Aussprache geführt und die Eckwerte für die Klimapolitik bis 2030 festgelegt. Er hat das Eidgenössische Departement für Verkehr, Energie und Kommunikation beauftragt, bis Ende Jahr eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Dokumente
- Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 23. August 2021
- Parlamentarische Initiative ’Verlängerung des Reduktionsziels im geltenden CO2-Gesetz’: Entwurf und erläuternder Bericht der UREK-N